Personalvermittlung für Bewerber

Job gesucht?

Schnelle und professionelle Jobvermittlung für Bewerber


Willkommen auf unserer Karriereseite! Hier finden Sie alles, was Sie für Ihre Bewerbung bei uns wissen müssen. Egal, ob Sie gerade erst anfangen oder sich bereits in der Bewerbungsphase befinden, wir sind hier, um Sie zu unterstützen.


Wir suchen regelmäßig neue Talente im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich. Die aktuellen Stellenangebote findest du unter "Job-Angebote". Bei uns wirst du schnell und professionell vermittelt. Wir freuen uns schon auf deine Bewerbung!


Tätigkeiten von Zeitarbeitskräften

  • Produktionsberufe
  • Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungsberufe
Personalvermittlung für Bewerber mit Jobs in der Logistik mit Lagerarbeit


 

 


Der Bewerbungsprozess

Schritt 1: Bewerbung einreichen. Senden Sie uns Ihre Bewerbung über unser Online-Bewerbungstool
Schritt 2: Erstes Telefongespräch. Wir kontaktieren Sie für ein erstes telefonisches Gespräch. In diesem Gespräch lernen wir Sie besser kennen und stellen unsere offenen Fragen zu Ihren Bewerbungsunterlagen.
Schritt 3: Zweites Gespräch. Wenn das Erstgespräch erfolgreich war, laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch bei uns ein. Hier gehen wir näher auf Ihre Erfahrungen ein und klären, wie wir Sie bestmöglich in einer unserer Positionen einsetzen können.
Schritt 4: Vorstellung beim Kunden. Nachdem wir gemeinsam eine passende Position für Sie gefunden haben, stellen wir Sie unserem Kunden vor. Dabei unterstützen wir Sie mit allen wichtigen Informationen, damit Sie optimal auf das Gespräch vorbereitet sind.

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oder
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Häufige Fragen 

Wie kann ich mich bewerben?
Bewerben Sie sich einfach über unser Online-Bewerbungstool hier auf der Website.

Was sollte in meiner Bewerbung enthalten sein?
Bitte bewerben Sie sich mit Ihrem aktuellen Lebenslauf. Sie können auch Zeugnisse und andere relevante Dokumente, die Ihre Qualifikationen untermauern mitsenden. Im kaufmännischen Bereich bitten wir um eine Zusendung von vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben mit Angabe zum Gehaltswunsch und der Kündigungsfrist, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse und andere relevante Dokumente)

Wie lange dauert der Bewerbungsprozess?
Wir versuchen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Der Bewerbungsprozess dauert insgesamt in der Regel 2 bis 4 Wochen, abhängig von der Position und der Anzahl der Bewerbungen.

Wie lange dauert es, bis ich nach meiner Bewerbung eine Rückmeldung erhalte?
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 7-10 Werktagen eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung. Wenn Ihre Bewerbung gut zu den aktuellen Anforderungen passt, werden wir Sie schnell für ein Ersttelefonat kontaktieren.

Was macht ein Personaldienstleister wie Ihr Unternehmen?
Als Personaldienstleistungsunternehmen stellen wir Personal in den verschiedensten Tätigkeitsfeldern. Unsere Mitarbeiter werden durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit kontinuierlich betreut und geschult. Unsere Stärke liegt in unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Fachpersonal für die Industrie und das Handwerk. Aber auch die Verwaltung sowie das Ingenieurwesen werden von uns in den verschiedensten Sparten bedient.

Was ist Arbeitnehmerüberlassung?
Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass Sie von uns an ein Kundenunternehmen verliehen werden. Sie bleiben bei uns als Ihr Arbeitgeber angestellt, arbeiten aber vorübergehend beim Kundenunternehmen. Ihre Einsatzdauer und Aufgaben variieren je nach Bedarf des Kunden.

Welche Arten von Stellen bieten Sie an?
Wir bieten eine Vielzahl an Positionen in verschiedenen Branchen. Dazu gehören sowohl langfristige als auch kurzfristige Einsätze in Bereichen wie: Industrie, Handwerk, Logistik, Maschinenbau, Produktion und Fertigung und viele weitere Branchen.

Was passiert nach der Vorstellung bei einem Kunden?
Nach dem Ende eines Einsatzes bei einem Kundenunternehmen setzen wir alles daran, einen neuen Einsatz für Sie zu finden, sofern Sie weiterhin bei uns beschäftigt sind. Wir unterstützen Sie aktiv bei der Suche nach neuen Projekten, die zu Ihren Qualifikationen passen. In den meisten Fällen werden sie langfristig vom Kunden übernommen.

Muss ich mich nur bei offenen Stellen bewerben, oder kann ich mich auch initiativ bewerben?
Sie können sich jederzeit initiativ bewerben, auch wenn keine konkrete Stelle ausgeschrieben ist. Wir schauen uns gerne Ihre Qualifikationen an und prüfen, ob wir eine passende Gelegenheit für Sie finden können. Eine Initiativbewerbung erhöht Ihre Chancen auf interessante Angebote.

Muss ich für die Vermittlung etwas bezahlen?
Nein, für die Arbeitnehmerüberlassung entstehen Ihnen keine Kosten.

Wie wird mein Gehalt geregelt?
Während Ihres Einsatzes erhalten Sie ein Gehalt von uns, das auf dem Tarifvertrag für die Arbeitnehmerüberlassung basiert. Ihr Gehalt ist unabhängig vom Kundenunternehmen, und wir sorgen dafür, dass alle rechtlichen und tariflichen Ansprüche eingehalten werden. Ihr Gehalt wird regelmäßig und pünktlich über uns abgerechnet, in der Regel monatlich. Bei uns profitieren Sie von einer transparenten und fairen Gehaltsstruktur.

Welche Unterstützung bekomme ich vor und während des Einsatzes?
Vor jedem Einsatz erhalten Sie alle relevanten Informationen über das Unternehmen und die spezifischen Aufgaben, die Sie erwarten. Wir sorgen dafür, dass Sie bestens vorbereitet sind, damit Sie erfolgreich in Ihren neuen Job starten können. Während des gesamten Einsatzes stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Sollten Probleme oder Fragen während des Einsatzes auftauchen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir sind da, um sicherzustellen, dass Ihre Zeit im Kundenunternehmen erfolgreich und zufriedenstellend verläuft.

Kann ich auch nach dem Einsatz weiterhin mit Ihnen in Kontakt bleiben?
Ja, auf jeden Fall! Wir bleiben auch nach dem Ende eines Einsatzes, wenn Sie es wünschen, gerne in Kontakt. Sollten Sie erneut Interesse an einem Einsatz haben oder Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Projekt benötigen, sind wir immer für Sie da.

 


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Was unsere Talente sagen...


“Ich für meinen Teil kann nur positives berichten, sowohl von der Bezahlung als auch bei der Betreuung. Besser geht es nicht, jeder Einsatz Wunsch wird beachtet, übertarifliche Bezahlung, Hilfe beim Ausfüllen von Formularen etc. Jederzeit telefonisch erreichbar und immer ein offenes Ohr, egal wann und wofür. Habe Zig Zeitarbeitsfirmen hinter mir und wenn es 100 Sterne geben würde, dann würde ich sie geben. Top Unternehmen”


Hans Gerd Rulofs

“Ein ganz tolles und wunderbares Team❤ immer pünktliche und gute Bezahlung, immer zuverlässig, immer nett und freundlich! Ein sehr guter Arbeitgeber! Wurde nach 6 Monaten Leiharbeit in einer super Firma untergebracht und bin rundum zufrieden und dankbar❤ kann ich nur weiterempfehlen😊”


Johnny Damager

“Ich habe hier sehr gute Erfahrungen gemacht. Schnelle Vermittlung und nette Mitarbeiter. Bei Problemen wird schnell eine Lösung gesucht.”


Pierre S.




ZEITARBEIT. FAKT IST…

Zeitarbeitskräfte werden auch bei Nichteinsatz bezahlt!
Ein Rechtsanspruch auf Lohnzahlung bei Nichteinsatz besteht für Zeitarbeitskräfte per Gesetz. Im Gegensatz zu den Tarifverträgen der Zeitarbeit fallen bei der gesetzlichen Regelung allerdings höhere Löhne, zum Beispiel durch Branchenzuschläge oder die Einstufung in eine höhere Entgeltgruppe, bei der Bezahlung von Nichteinsatzzeiten weg. Die Tarifverträge für die Zeitarbeit stellen Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer also bei Nichteinsatz deutlich besser als das Gesetz.
Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer erhalten bei Urlaub und Krankheit, aber eben auch in Zeiten ohne Einsatz bei einem Kundenunternehmen, eine sogenannte verstetigte Vergütung. Das heißt, Zeitarbeitskräfte wissen immer, mit wie viel Geld sie rechnen können – egal, ob sie ein paar Tage krank sind, Urlaub machen oder das Zeitarbeitsunternehmen keinen Kundeneinsatz für sie hat. Das haben die Sozialpartner, also die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit, gemeinsam in den Tarifverträgen für die Branche so festgelegt.
Diese Regelung gilt immer dann, wenn Zeitarbeitsunternehmen einen Tarifvertrag für die Branche anwenden. Und das ist zu fast 100 Prozent der Fall, denn die Zeitarbeit ist einer der Wirtschaftszweige mit der höchsten Tarifbindung.


Zeitarbeitskräfte haben ein reguläres Arbeitsverhältnis und damit dieselben Rechte wie die Stammbeschäftigten!
In der Zeitarbeit wird in Deutschland das „Arbeitgeberprinzip“ angewandt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Zeitarbeit haben demnach dieselben Rechte wie jene in anderen Branchen auch, denn sie haben mit ihrem Zeitarbeitsunternehmen ein völlig reguläres Arbeitsverhältnis. Dazu gehören selbstverständlich ein in der Regel unbefristeter Arbeitsvertrag mit Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch bei fehlenden Einsatzmöglichkeiten sowie gesetzlicher Kündigungsschutz. Der einzige Unterschied zu den meisten anderen Arbeitsverhältnissen ist der Wechsel von Arbeitsorten und Einsatzbetrieben.


In anderen Ländern, wie z.B. in Frankreich, greift hingehen das Agenturprinzip: Das bedeutet, dass mit dem Einsatzende im Kundenbetrieb auch die Beschäftigung beim Zeitarbeitsunternehmen endet. Das ist sogar zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Zeitarbeitnehmer erhalten in Frankreich deshalb auch keine Lohnfortzahlung bei Nichteinsatz oder Urlaub. Als Kompensation bekommen französische Zeitarbeitnehmer dafür das gleiche Entgelt wie Stammmitarbeiter und – aber nur, wenn sie nicht vom Kunden als Mitarbeiter übernommen werden – einen zehnprozentigen Zuschlag.


Branchenzuschlagstarifverträge und verbindliche Lohnuntergrenze sorgen für attraktive Entlohnung in der Zeitarbeit!
Der GVP ist Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit. Diese Sozialpartnerschaft mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund besteht bereits seit fast 20 Jahren. Die Zeitarbeitsbranche hat 2012 noch vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze eingeführt. Sie ist identisch mit der untersten Entgeltstufe der Tarifverträge der Zeitarbeit und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgeschrieben. Vereinbart wurde die Lohnuntergrenze auf der einen Seite von der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit, der alle acht Einzelgewerkschaften des DGB angehören, und auf der anderen Seite von der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus den beiden Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ besteht, die der Gründung des GVP vorausgegangen waren.
Dieser spezielle Mindestlohn für Zeitarbeitskräfte, die einfachste Tätigkeiten ausüben, liegt seit dem 1. Januar 2024 im gesamten Bundesgebiet bei 13,50 Euro. Somit liegt es über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro (seit 1. Januar 2024).


Die Arbeitnehmer in der Zeitarbeit profitieren flächendeckend von den ausgehandelten Tariflöhnen, denn die Tarifabdeckung beträgt nahezu 100 Prozent – ausschließlich mit DGB-Tarifverträgen. Somit hat die Zeitarbeit eine der höchsten Tarifabdeckungen.


Zeitarbeit wird staatlich kontrolliert!
Wer in Deutschland ein Zeitarbeitsunternehmen betreiben will, braucht dafür zwingend eine offizielle Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (BA). Ohne diese Erlaubnis ist legale Arbeitnehmerüberlassung nicht möglich. Die BA stellt diese Erlaubnis erst einmal nur befristet für ein Jahr aus und kontrolliert, ob bei dem Personaldienstleister alles korrekt gelaufen ist. Zudem prüft die BA die Einhaltung der rechtlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen. Hierzu gehören die Einhaltung der geltenden Lohnuntergrenze, die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge sowie die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Pflichten.


Nur Zeitarbeitsunternehmen, die drei Jahre lang ohne Beanstandungen eine solche befristete Lizenz hatten, können bei der BA eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen.
Außerdem werden die Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland, auch jene mit unbefristeten Lizenzen, kontrolliert. Dabei wird die Einhaltung des Mindestlohns sowie die Legalität der Arbeitnehmerüberlassung von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls und alle übrigen Vorschriften von der BA geprüft.
Bei Verstößen hiergegen drohen Strafen. Vorgesehen sind unter anderem Geldbußen von bis zu 500.000 Euro oder sogar der Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Das bedeutet, dass die Zeitarbeitsunternehmen selbst ein großes Interesse daran haben, sauber zu arbeiten. Denn ansonsten riskieren sie ihre Existenz.
Darüber hinaus hat der GVP noch einen Verhaltenskodex entwickelt, an den sich die Mitgliedsunternehmen halten müssen und der sie zu ethisch einwandfreiem Handeln verpflichtet. Dabei unterwerfen sich die Verbandsmitglieder der Schiedsgerichtsbarkeit des GVP und erkennen die Verbindlichkeit der Entscheidung desselben an. Durch den Verhaltenskodex wird Fairness und Transparenz, gerade auch im Umgang mit den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, in den Vordergrund gestellt.


In der Branche arbeiten immer mehr Menschen, für die Zeitarbeit ein echtes Karrieresprungbrett ist!
Für Hochqualifizierte wird die Zeitarbeit immer attraktiver. Das zeigt sich schon in den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA): Danach verfügten 2013 nur 5,6 Prozent der Zeitarbeitskräfte über einen akademischen Abschluss. 2017 waren es schon 7,9 Prozent und 2022 9,8 Prozent. Damit ist der Anteil der Akademiker in der Branche in nicht einmal 10 Jahren um 74 Prozent gestiegen. Gerade im hochqualifizierten Bereich bietet die Zeitarbeit sehr gute Bedingungen auch für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, die sich zunächst erproben und dann den für sie dauerhaft passenden Arbeitgeber finden können. Personaldienstleister sind zudem bevorzugter Ansprechpartner für all die Menschen, die eine Alternative suchen zwischen traditioneller Festanstellung mit Tarifverträgen einerseits und Freiberuflichkeit beziehungsweise Selbstständigkeit andererseits, aber auch für Menschen, die einfach besondere Flexibilitätsansprüche haben.
Dass Zeitarbeit aber auch kein Notnagel für Menschen ist, die auf Arbeitssuche sind, zeigt eine Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) aus den Jahren 2018/19 unter rund 8.300 Zeitarbeitskräften: Rund vier von zehn Zeitarbeitskräften suchen eine längerfristige Perspektive in der Zeitarbeit. Dies war insbesondere bei Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung der Fall. Sie sehen in der Beschäftigungsaufnahme in der Zeitarbeit Vorzüge für die eigene berufliche Entwicklung. Dabei gelingt laut BA einem Großteil der ehemals Arbeitslosen dank der Zeitarbeit ein nachhaltiger, dauerhafter Zugang zum Arbeitsmarkt: 79 Prozent* der Menschen, die zuvor keine Arbeit hatten, waren auch noch nach einem Jahr weiterhin in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, entweder innerhalb oder außerhalb der Zeitarbeit. Für alle diese Menschen war die Zeitarbeit ein echtes Karrieresprungbrett, denn sie konnten sich bei einem Personaldienstleister beweisen.
*Durchschnitt April 2021 bis März 2022