Personalvermittlung für Bewerber

Job gesucht?

Schnelle und professionelle Jobvermittlung für Bewerber


Wir suchen regelmäßig neue Talente im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich. Die aktuellen Stellenangebote findest du unter "Job-Angebote". Bei uns wirst du schnell und professionell vermittelt. Wir freuen uns schon auf deine Bewerbung!


Tätigkeiten von Zeitarbeitskräften

  • Produktionsberufe
  • Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungsberufe



Personalvermittlung für Bewerber mit Jobs in der Logistik mit Lagerarbeit



INITIATIV BEWERBEN




Was unsere Talente sagen...


“Ich für meinen Teil kann nur positives berichten, sowohl von der Bezahlung als auch bei der Betreuung. Besser geht es nicht, jeder Einsatz Wunsch wird beachtet, übertarifliche Bezahlung, Hilfe beim Ausfüllen von Formularen etc. Jederzeit telefonisch erreichbar und immer ein offenes Ohr, egal wann und wofür. Habe Zig Zeitarbeitsfirmen hinter mir und wenn es 100 Sterne geben würde, dann würde ich sie geben. Top Unternehmen”


Hans Gerd Rulofs

“Ein ganz tolles und wunderbares Team❤ immer pünktliche und gute Bezahlung, immer zuverlässig, immer nett und freundlich! Ein sehr guter Arbeitgeber! Wurde nach 6 Monaten Leiharbeit in einer super Firma untergebracht und bin rundum zufrieden und dankbar❤ kann ich nur weiterempfehlen😊”


Johnny Damager

“Ich habe hier sehr gute Erfahrungen gemacht. Schnelle Vermittlung und nette Mitarbeiter. Bei Problemen wird schnell eine Lösung gesucht.”


Pierre S.




ZEITARBEIT. FAKT IST…

Zeitarbeitskräfte werden auch bei Nichteinsatz bezahlt!
Ein Rechtsanspruch auf Lohnzahlung bei Nichteinsatz besteht für Zeitarbeitskräfte per Gesetz. Im Gegensatz zu den Tarifverträgen der Zeitarbeit fallen bei der gesetzlichen Regelung allerdings höhere Löhne, zum Beispiel durch Branchenzuschläge oder die Einstufung in eine höhere Entgeltgruppe, bei der Bezahlung von Nichteinsatzzeiten weg. Die Tarifverträge für die Zeitarbeit stellen Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer also bei Nichteinsatz deutlich besser als das Gesetz.
Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer erhalten bei Urlaub und Krankheit, aber eben auch in Zeiten ohne Einsatz bei einem Kundenunternehmen, eine sogenannte verstetigte Vergütung. Das heißt, Zeitarbeitskräfte wissen immer, mit wie viel Geld sie rechnen können – egal, ob sie ein paar Tage krank sind, Urlaub machen oder das Zeitarbeitsunternehmen keinen Kundeneinsatz für sie hat. Das haben die Sozialpartner, also die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit, gemeinsam in den Tarifverträgen für die Branche so festgelegt.
Diese Regelung gilt immer dann, wenn Zeitarbeitsunternehmen einen Tarifvertrag für die Branche anwenden. Und das ist zu fast 100 Prozent der Fall, denn die Zeitarbeit ist einer der Wirtschaftszweige mit der höchsten Tarifbindung.


Zeitarbeitskräfte haben ein reguläres Arbeitsverhältnis und damit dieselben Rechte wie die Stammbeschäftigten!
In der Zeitarbeit wird in Deutschland das „Arbeitgeberprinzip“ angewandt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Zeitarbeit haben demnach dieselben Rechte wie jene in anderen Branchen auch, denn sie haben mit ihrem Zeitarbeitsunternehmen ein völlig reguläres Arbeitsverhältnis. Dazu gehören selbstverständlich ein in der Regel unbefristeter Arbeitsvertrag mit Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch bei fehlenden Einsatzmöglichkeiten sowie gesetzlicher Kündigungsschutz. Der einzige Unterschied zu den meisten anderen Arbeitsverhältnissen ist der Wechsel von Arbeitsorten und Einsatzbetrieben.


In anderen Ländern, wie z.B. in Frankreich, greift hingehen das Agenturprinzip: Das bedeutet, dass mit dem Einsatzende im Kundenbetrieb auch die Beschäftigung beim Zeitarbeitsunternehmen endet. Das ist sogar zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Zeitarbeitnehmer erhalten in Frankreich deshalb auch keine Lohnfortzahlung bei Nichteinsatz oder Urlaub. Als Kompensation bekommen französische Zeitarbeitnehmer dafür das gleiche Entgelt wie Stammmitarbeiter und – aber nur, wenn sie nicht vom Kunden als Mitarbeiter übernommen werden – einen zehnprozentigen Zuschlag.


Branchenzuschlagstarifverträge und verbindliche Lohnuntergrenze sorgen für attraktive Entlohnung in der Zeitarbeit!
Der GVP ist Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit. Diese Sozialpartnerschaft mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund besteht bereits seit fast 20 Jahren. Die Zeitarbeitsbranche hat 2012 noch vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze eingeführt. Sie ist identisch mit der untersten Entgeltstufe der Tarifverträge der Zeitarbeit und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgeschrieben. Vereinbart wurde die Lohnuntergrenze auf der einen Seite von der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit, der alle acht Einzelgewerkschaften des DGB angehören, und auf der anderen Seite von der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus den beiden Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ besteht, die der Gründung des GVP vorausgegangen waren.
Dieser spezielle Mindestlohn für Zeitarbeitskräfte, die einfachste Tätigkeiten ausüben, liegt seit dem 1. Januar 2024 im gesamten Bundesgebiet bei 13,50 Euro. Somit liegt es über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro (seit 1. Januar 2024).


Die Arbeitnehmer in der Zeitarbeit profitieren flächendeckend von den ausgehandelten Tariflöhnen, denn die Tarifabdeckung beträgt nahezu 100 Prozent – ausschließlich mit DGB-Tarifverträgen. Somit hat die Zeitarbeit eine der höchsten Tarifabdeckungen.


Zeitarbeit wird staatlich kontrolliert!
Wer in Deutschland ein Zeitarbeitsunternehmen betreiben will, braucht dafür zwingend eine offizielle Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (BA). Ohne diese Erlaubnis ist legale Arbeitnehmerüberlassung nicht möglich. Die BA stellt diese Erlaubnis erst einmal nur befristet für ein Jahr aus und kontrolliert, ob bei dem Personaldienstleister alles korrekt gelaufen ist. Zudem prüft die BA die Einhaltung der rechtlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen. Hierzu gehören die Einhaltung der geltenden Lohnuntergrenze, die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge sowie die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Pflichten.


Nur Zeitarbeitsunternehmen, die drei Jahre lang ohne Beanstandungen eine solche befristete Lizenz hatten, können bei der BA eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen.
Außerdem werden die Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland, auch jene mit unbefristeten Lizenzen, kontrolliert. Dabei wird die Einhaltung des Mindestlohns sowie die Legalität der Arbeitnehmerüberlassung von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls und alle übrigen Vorschriften von der BA geprüft.
Bei Verstößen hiergegen drohen Strafen. Vorgesehen sind unter anderem Geldbußen von bis zu 500.000 Euro oder sogar der Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Das bedeutet, dass die Zeitarbeitsunternehmen selbst ein großes Interesse daran haben, sauber zu arbeiten. Denn ansonsten riskieren sie ihre Existenz.
Darüber hinaus hat der GVP noch einen Verhaltenskodex entwickelt, an den sich die Mitgliedsunternehmen halten müssen und der sie zu ethisch einwandfreiem Handeln verpflichtet. Dabei unterwerfen sich die Verbandsmitglieder der Schiedsgerichtsbarkeit des GVP und erkennen die Verbindlichkeit der Entscheidung desselben an. Durch den Verhaltenskodex wird Fairness und Transparenz, gerade auch im Umgang mit den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, in den Vordergrund gestellt.


In der Branche arbeiten immer mehr Menschen, für die Zeitarbeit ein echtes Karrieresprungbrett ist!
Für Hochqualifizierte wird die Zeitarbeit immer attraktiver. Das zeigt sich schon in den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA): Danach verfügten 2013 nur 5,6 Prozent der Zeitarbeitskräfte über einen akademischen Abschluss. 2017 waren es schon 7,9 Prozent und 2022 9,8 Prozent. Damit ist der Anteil der Akademiker in der Branche in nicht einmal 10 Jahren um 74 Prozent gestiegen. Gerade im hochqualifizierten Bereich bietet die Zeitarbeit sehr gute Bedingungen auch für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, die sich zunächst erproben und dann den für sie dauerhaft passenden Arbeitgeber finden können. Personaldienstleister sind zudem bevorzugter Ansprechpartner für all die Menschen, die eine Alternative suchen zwischen traditioneller Festanstellung mit Tarifverträgen einerseits und Freiberuflichkeit beziehungsweise Selbstständigkeit andererseits, aber auch für Menschen, die einfach besondere Flexibilitätsansprüche haben.
Dass Zeitarbeit aber auch kein Notnagel für Menschen ist, die auf Arbeitssuche sind, zeigt eine Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) aus den Jahren 2018/19 unter rund 8.300 Zeitarbeitskräften: Rund vier von zehn Zeitarbeitskräften suchen eine längerfristige Perspektive in der Zeitarbeit. Dies war insbesondere bei Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung der Fall. Sie sehen in der Beschäftigungsaufnahme in der Zeitarbeit Vorzüge für die eigene berufliche Entwicklung. Dabei gelingt laut BA einem Großteil der ehemals Arbeitslosen dank der Zeitarbeit ein nachhaltiger, dauerhafter Zugang zum Arbeitsmarkt: 79 Prozent* der Menschen, die zuvor keine Arbeit hatten, waren auch noch nach einem Jahr weiterhin in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, entweder innerhalb oder außerhalb der Zeitarbeit. Für alle diese Menschen war die Zeitarbeit ein echtes Karrieresprungbrett, denn sie konnten sich bei einem Personaldienstleister beweisen.
*Durchschnitt April 2021 bis März 2022